IHR WIDERRUFSRECHT ALS VERBRAUCHER
Das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge, wonach jeder außerhalb von Geschäfts-räumen geschlossene Vertrag belehrungs-pflichtig und widerrufbar ist, gilt bereits seit 2014.
Auch Maklerverträge, dazu zählt auch bereits die Aufforderung zur Zusendung eines für Sie als Interessenten kostenfreien Exposés, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, weil zum Beispiel die Exposéanforderung im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief erfolgen, unterliegen diesem Widerrufsrecht.
Was bedeutet das für Sie im Detail?
Sie können den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die 14 Tage zählen ab dem Tag des Vertragsabschlusses, also ab dem Tag der Expséanforderung.
Damit Sie Ihr Widerrufsrecht ausüben können, müsste nun der Makler 14 Tage abwarten, bevor er Ihnen zum Beispiel das Exposé zuschicken kann, weil Sie ja in dieser Zeit von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen könnten.
Damit wir vorzeitig tätig werden können, also vor Ablauf der Widerrufsfrist, können Sie, nachdem wir Sie ordnungsgemäß belehrt haben, Ihre ausdrückliche Zustimmung geben, dass wir Ihnen z. Bsp. das Exposé vorzeitig schicken dürfen,
Dies können Sie schnell und einfach beim direkt beim Download im Formular machen.
HINWEISE ZUM GELDWÄSCHEGESETZ
Als Immobilienmakler gehören wir nach § 2 Absatz 1 Nr. 10 des Geldwäschegesetzes (GwG) zu den „Verpflichteten“. Zu unseren Pflichten gehört es die Identität der Kunden festzustellen, wenn wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Juristische Personen und Firmen stellen uns mit einem Handelsregisterauszug die notwendigen Informationen zur Verfügung.
Bitte unterstützen Sie uns bei Aufgaben, zu denen wir gesetzlich verpflichtet sind. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mehr Informationen zum Geldwäschegesetz (GwG)