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Bühne frei für Ihre Immobilie! Was ist Home Staging und wie hilfreich ist es beim Verkauf?
22/08/2020
Für viele Immobilienverkäufer sind eine kurze Verkaufsdauer und ein hoher Verkaufspreis das Ideal. Doch wie erreicht man es? Ziel ist es, den Interessenten ein Gefühl für die Immobilie zu geben. Wie könnte es sich anfühlen, darin zu leben? Also muss sie gekonnt in Szene gesetzt werden - Home Staging nennt man eine solche ausgefeilte Inszenierung. Sie wirkt sich nachweislich positiv auf den Preis und die Verkaufsdauer aus.
Wer seine Immobilie vor dem Verkauf ansprechend in Szene setzt, kann den Verkaufspreis durchschnittlich um 15 Prozent erhöhen. Das ist eines der Ergebnisse einer aktuellen Studie der Deutschen Gesellschaft für Home Staging und Redesign (DGHR).
Was genau wird bei Home Staging eigentlich gemacht? Als Beispiel: Wer sein gebrauchtes Auto verkauft, bringt es vorher auf Vordermann. Genau das macht Home Staging mit Immobilien. Häufig ist es so, dass eine Immobilie entweder im bewohnten oder im völlig leeren Zustand den Interessenten gezeigt wird. In solchen „Settings“ fällt es potenziellen Käufern in der Regel jedoch schwer, sich ihr eigenes zukünftiges Zuhause vorzustellen.
Persönliche Dinge aus der Immobilie entfernen
Mit Home Staging wird die bewohnte Immobilie „entpersonalisiert“. Es werden persönliche Gegenstände entfernt und der Raum erhält eine „neutrale“, aber dennoch freundliche Einrichtung, ohne jedoch überfrachtet zu sein. Denn allzu „vollgestopfte“ Immobilien können das Vorstellungsvermögen der Interessenten behindern. Das Gleiche gilt für völlig leere Räumlichkeiten.
Um der Fantasie eventueller Käufer auf die Sprünge zu helfen, werden dezent Möbel, Farben, Licht und Dekorationen eingesetzt. Das hilft nicht nur, Raumproportionen besser sichtbar zu machen und Besonderheiten der Immobilie hervorzuheben, sondern zahlt sich auch bei Online-360-Grad-Rundgängen und bei den Fotos aus, die im Internet und im Exposé genutzt werden. Vor dem inneren Auge planen Interessenten dann schon, wie sie die Immobilie selbst einrichten würden.
Pappmöbel für die leeren Immobilien
Für das Home Staging in bereits leeren Immobilien gibt es bereits seit einigen Jahren günstige Angebote wie beispielsweise Möbel aus Pappe, die eine schlichte Einrichtung für das Auge des Betrachters inszenieren. Einige Interessenten haben hier auch schon gefragt, ob die Möbel mit erworben werden können. Da es potenziellen Käufern so leichter fällt, die besichtigte Immobilie als die eigene zu sehen, entscheiden sich Interessenten schneller für den Kauf.
Home Staging hört aber nicht unbedingt bei der Einrichtung auf. Auch die Nutzung von angenehmem Duft kann dazu beitragen, Kaufinteressenten bei der Besichtigung ein positives Gefühl für die Immobilie zu vermitteln. Wer mit Home Staging seine Immobilie für die gewünschte Zielgruppe einrichtet, kann Verkaufspreis und Verkaufsdauer optimieren.
Haben Sie Fragen zur Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
Mehr Informationen finden Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Home_Staging
https://de.statista.com/themen/133/immobilien/
https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Die Preise für Mehrfamilienhäuser oder große Eigentumswohnungen sind in den Ballungszentren hoch. Wer vermieten will findet kaum noch rentable Objekte. Bis sich hier eine Investition amortisiert, kann es lange dauern. Deshalb entdecken immer mehr Investoren kleine Eigentumswohnungen für sich.
Die Kaufpreise sind vergleichsweise niedrig, die Rendite aber in Relation zu größeren Immobilien oft höher. Um herauszufinden, wie rentabel eine Immobilie sein kann, können Sie den Kaufpreisfaktor errechnen. Diesen erhalten Sie, wenn Sie den Kaufpreis einer Immobilie durch die jährliche Nettokaltmiete teilen. Als Beispiel: Eine Immobilie kostet 250.000 Euro. Die jährlichen Mieteinnahmen betragen 10.000 Euro. Wenn Sie die 250.000 Euro durch 10.000 Euro teilen, erhalten Sie den 25. Das ist der Kaufpreisfaktor. Das bedeutet, dass sich die Immobilie nach 25 Jahren amortisiert hat. Eine Immobilie ist also rentabler, je niedriger dieser Wert ist.
Niedrigere Kosten – höhere Einnahmen
In den deutschen Metropolen liegt der Kaufpreisfaktor oft bei über 30. Bei kleineren Immobilien wie Mikroapartments liegt dieser Faktor häufig niedriger. Denn die Kaufpreise hierfür sind preiswerter als bei größeren Immobilien. Auf den Quadratmeter gerechnet lassen sich höhere Mieten durchsetzen. So sind Eigentumswohnungen um die 30 Quadratmeter noch Kaufpreisfaktoren von unter 20 möglich.
Mikroapartments gefragt
Mikroapartments sind in der Regel Ein- bis Zwei-Zimmerwohnungen und zwischen circa 20 bis 50 Quadratmetern groß. Dabei sind die Wohnungen bei verschiedenen Zielgruppen gefragt: Young-Professional-Singles, Studenten, Pendler, ältere „Wieder-Singles“, aber auch für junge Paare. Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der Ein-Personen-Haushalte in Deutschland in den vergangenen Jahren fast kontinuierlich gestiegen. 2019 lebten über 17 Millionen allein in einem Haushalt. Und das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass dieser Trend weiter anhalten wird.
Spekulationssteuer
Besonderheit: Bei Leerstand der Eigentumswohnung sinkt das Kaufpreisniveau. Schnell wird auch die Spekulationssteuer vergessen. Immobilienprofis weisen darauf hin, dass beim Verkauf einer nicht selbstgenutzten Immobilie Spekulationssteuer anfallen kann. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn die Immobilie vor Ablauf der Zehnjahresfrist verkauft wird. Diese Frist richtet sich nach dem Datum des notariellen Kaufvertrags. Als Beispiel: Haben Sie am 1. August 2010 den Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet, dann begann am 2. August 2010 die Spekulationsfrist. Diese Frist endete dann mit dem 1. August 2020. Das heißt, seit dem 2. August 2020 kann die Immobilie spekulationssteuerfrei verkauft werden. Dabei kann es auch auf den Termin der Wirksamkeit des notariellen Kaufvertrages ankommen. Ein Steuerberater kann Ihnen hier genaue Auskunft geben.
Möchten Sie wissen wie viel Ihre Immobilie wert ist und ob beim Verkauf Spekulationssteuer anfällt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Wenn sich im Alter die Unfälle im Haushalt häufen, fragen sich Betroffene wie deren Angehörigen, ob die eigene Immobilie noch das richtige ist. Seniorenresidenzen und Pflegeheime sind selten und oft teuer. Für Senioren, die ihren Alltagsstress lieber in geselliger Runde bewältigen möchten, bietet die Senioren-WG eine interessante Alternative.
Inzwischen ist auch für Senioren eine WG im Alter attraktiv, da sie ein selbstbestimmtes und seniorengerechtes Wohnen ermöglicht. Die Varianten der Senioren-WG sind vielfältig und reichen von der privat gegründeten Zwei-Personen-WG bis hin zu einer Wohngemeinschaft mit bis zu 12 Personen.
Vorteile einer Senioren-WG
Durch die Mitbewohner knüpft man leicht neue Kontakte und fühlt sich emotional aufgehoben. Auch in finanzieller Hinsicht ist das Leben in einer WG von Vorteil. All das gilt selbstverständlich auch für eine Senioren-WG. Hinzu kommt, dass dort meist eine pflegerische Rund-um-die-Uhr-Betreuung gewährleistet ist, ähnlich wie im Seniorenheim. Wird eine umfassende medizinische Versorgung benötigt, ist man in einer klassischen Senioren-WG gut aufgehoben, kann sich aber gleichzeitig kleine Freiräume erhalten.
Die Plus-WG für Menschen ab 50
Sind noch keine größeren gesundheitlichen Probleme vorhanden und man kommt ohne externe Hilfe aus, bietet sich eine sogenannte Plus-WG an. Das „Plus“ steht dabei für das Alter der Bewohner, das bei 50 Jahren und aufwärts liegt. Eine Wohngemeinschaft, in der sich Menschen ab 50 zusammentun, bringt sofort Abwechslung ins Leben. Das Miteinander macht unternehmungslustiger und mutiger. Ob in Sachen Sport, Natur oder Kultur, gemeinsam traut man sich, noch einmal so richtig durchzustarten. Das macht Spaß und hält fit, denn körperliche Aktivitäten und zwischenmenschliche Begegnungen stärken sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit.
Senioren-WGs im Internet finden
Die Nachfrage nach Plus-WGs ist inzwischen stark gestiegen. Auf mehreren Online-Portalen wie WG-Gesucht.de, pluswgs.de, wohnen-im-alter.de aber auch auf immobilienscout24.de suchen Menschen ab 50 nach WG-Zimmern oder Mitbewohnern. Nicht für alle ist das Modell der geteilten Wohnung das optimale. Wer beispielsweise bereits längere Zeit allein gelebt hat, fühlt sich vielleicht in einer Hausgemeinschaft mit mehr Rückzugsmöglichkeiten wohler. Auch hierfür finden sich auf den Internet-Plattformen interessante Angebote.
Machen Sie aus Ihrer eigenen Immobilie eine Senioren-WG!
Womöglich ist auch Ihr Eigenheim, das Sie sich allein kaum noch leisten können, wie geschaffen dafür, es mit ein oder zwei neuen Mitbewohnern zu teilen und zu einem lebhafteren und unbesorgteren Ort zu machen. Vier Hände schaffen mehr als zwei, bei der Gartenarbeit und beim Hausputz. Sich plötzlich den Badezimmerschrank und die Herdplatten teilen zu müssen, kann sich erst einmal etwas seltsam anfühlen. Aber spätestens, wenn der gemeinsame Kaffeeklatsch zum liebgewonnenen Ritual geworden ist, möchte man seine Mitbewohner nicht mehr missen.
Sie überlegen, in eine Alters-WG zu ziehen und wissen nicht, was Sie mit Ihrem Eigenheim machen sollen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Die Corona Pandemie hat nicht nur unseren Alltag und das soziale Leben geprägt, sondern auch die Sichtweise auf die eigene Immobilie. Ob es nun das extra Arbeitszimmer ist, oder der fehlende Garten – bei vielen Eigentümern wächst der Wunsch nach Vergrößerung. Allerdings ist dies bei der derzeitigen Marktlage nicht ganz so einfach. Ein Profi-Makler kann da Abhilfe schaffen. Dank seines Netzwerkes hilft er schnell beim Finden einer neuen Immobilie und findet Käufer für die alte.
Tom P. beansprucht nun schon seit Monaten das Schlafzimmer für sich. PC, Drucker und überall Aktenordner– aus dem gemütlichen Rückzugsort ist ein Büro geworden. Von Abschalten keine Spur. Nicht nur Tom P. ist davon genervt, sondern auch seine Frau. Sie möchte ihre Privatsphäre wiederhaben. Bevor es zum großen Streit kommt, muss also eine Lösung her. Gemeinsam mit seiner Frau vereinbart Tom P. einen Termin beim regionalen Profi-Makler. Da der Profi Makler gut vernetzt ist, findet er schnell eine interessante Immobilie für Familie P. Nun muss der Verlauf der alten Immobilie in Gang gesetzt werden.
Mit Marktkenntnis einen höheren Preis erzielen
Zunächst wird die Immobilie durch den Makler bewertet. Da es meist an Marktkenntnis fehlt, sind viele Eigentümer mit der Bewertung ihrer Immobilie schnell überfordert. Das Ergebnis sind dann oft viel zu hohe Preise. Dies kann aber nicht nur den Verkaufsprozess hinauszögern, sondern auch noch Geldverlust bedeuten. Ein Profi – Makler weiß durch seine Erfahrung und Kenntnis des regionalen Marktes genau, wo der Preis angesetzt werden muss.
Steht der Preis fest, macht sich der Makler daran die Immobilie zu inserieren. Dabei stellt er sicher, dass alle notwendigen Informationen vorhanden sind. Fehlt zum Beispiel der Grundriss, oder sind die Immobilienfotos von schlechter Qualität, bleibt das gewünschte Interesse häufig aus. Sollte dann auch noch der Energieausweis fehlen, kann es für den Eigentümer sogar richtig teuer werden. Der Profi-Makler trägt für Tom P. sorgfältig alle Unterlagen zusammen und inseriert die Immobilie auf bekannten Plattformen und in seinem Netzwerk.
Unnötigen Stress ersparen – der Profi-Makler übernimmt
Da der Verkauf der Immobilie gut vorbereitet wurde, melden sich schon bald viele Interessenten. Viele Interessenten bedeuten aber auch noch mehr Stress für das ohnehin schon gestresste Paar. Der beauftragte Immobilienprofi übernimmt daher die Beantwortung der Emails und Anrufe der Interessenten. Sorgfältig filtert er die potenziellen Käufer heraus und organisiert Besichtigungen in kleinen Gruppen.
Schnell findet sich ein Käufer und es geht in die Preisverhandlungen. Ohne Erfahrung lassen sich Eigentümer in solchen Situationen schnell verunsichern und herunterhandeln. Viele Käufer sind um Argumente nicht verlegen, um den Preis zu drücken. Am Ende verkaufen sie ihre Immobilie dann vermutlich unter Wert.
Tom P. hat durch die Hilfe eines Profi-Maklers nicht nur schnell seine alte Immobilie verkaufen und eine neue Immobilie finden können – es gelang ihm sogar seine Immobilie über dem ursprünglichen Wert zu verkaufen und hat nun sogar noch ein kleines Budget für neue Möbel übrig.
Sie möchten sich vergrößern und suchen jemanden, der sich um den Verkauf Ihrer kleineren Immobilie kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.
Nicht fündig geworden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Makler
https://de.wikipedia.org/wiki/Alleinauftrag
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/09/PD19_370_31.html
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Am 23.12.2020 tritt ein neues Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Es schreibt im Wesentlichen vor, dass ein Makler vom Käufer nur eine Provision in gleicher Höhe verlangen darf, wie sie auch der Verkäufer zahlt. Ziel des Gesetzes soll es sein, die Kaufnebenkosten für private Käufer zu verringern, indem insbesondere verhindert wird, dass die Maklergebühr vollständig auf diese abgewälzt werden kann. Ob die Rechnung aufgeht?
In der Vergangenheit war es möglich, dass ein Makler mit dem Eigentümer einer Immobilie einen Maklervertrag abschloss, in dem vereinbart wurde, dass die gesamte Courtage bei einem erfolgreichen Abschluss des Verkaufs vom Käufer zu übernehmen sei. Dieser Möglichkeit wird durch das neue Gesetz, das am 5. Juni den Bundesrat passiert hat, ein Riegel vorgeschoben.
50 / 50 Teilung
Die paritätische Teilung der Maklerprovision ist sowohl für den Fall vorgeschrieben, dass der Makler mit beiden Parteien – dem Verkäufer und dem Käufer – einen Maklervertrag abschließt, als auch dann, wenn nur eine Partei den Makler beauftragt. Der Auftraggeber – also meist der Verkäufer – muss somit selbst mindestens die Hälfte der vertraglich festgelegten Provision zahlen. Ferner muss die geleistete Zahlung dem Käufer nachgewiesen werden, wenn kein separater Maklervertrag mit dem Käufer abgeschlossen wird und in diesem Fall der Makler erst dann die Provision auch von dem Käufer fordern. Davon unberührt bleibt natürlich die Möglichkeit einer reinen Innenprovision, das heißt, dass der Verkäufer als Auftraggeber die Maklerkosten vollständig allein trägt.
Maklervertrag nur noch schriftlich
Mehr Klarheit soll es auch darüber geben, wann ein Maklervertrag eigentlich zustande kommt. Zukünftig bedarf ein Maklervertrag zwingend der Schriftform. Er muss also entweder auf dem Papier oder in einer E-Mail formuliert werden. Eine mündliche Absprache oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus.
MICHELSEN + BINDER schlossen auch bisher schon ausschließlich schriftliche Verträge mit ihren Mandanten, das heißt, einen Vertrag mit dem Verkäufer und einen separaten mit dem Käufer. Mögliche Auswirkungen auf die Praxis der Branche
Ob das neue Gesetz in der Praxis tatsächlich zu Veränderungen des Immobilienmarktes oder des Kräfteverhältnisses zwischen Verkäufern, Käufern und Maklern führen wird, bleibt abzuwarten.
In einigen Bundesländern war es auch schon in der Vergangenheit üblich, dass Verkäufer und Käufer die Maklercourtage je zur Hälfte übernahmen. In besonders begehrten Regionen zahlten Käufer hingegen öfter allein die Provision.
Letztlich werden die unentbehrliche Expertise und die Vermittlungsleistungen der Makler auch weiterhin ihren Preis haben. Die Höhe der Maklerprovision ist auch in Zukunft Verhandlungssache. Eine bestimmte Höhe ist nicht festgelegt, sondern es gibt allenfalls Richtwerte. Manche sehen es so, dass eine hohe Provision nun noch stärker als Zeichen für das gute Verhandlungsgeschick eines Maklers gewertet werden kann. Als Eigentümer, der seine Immobilie zu einem guten Preis verkaufen will, könnte man sich also sagen: Ein Makler, der gegenüber seinen Auftraggebern hohe Provisionen durchsetzen kann, wird auch dann gut verhandeln, wenn es darum geht, den optimalen Preis für meine Immobilie zu erzielen.
Sie benötigen Hilfe bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.
Mit dem Alter ändern sich auch die Bedürfnisse der Bewohner einer Immobilie. Wo es als junge Familie noch auf viel Platz ankommt, ist es im Alter vor allem wichtig, möglichst wenig Hindernisse im Weg zu haben. Schon das kleine dreistufige Podest an der Haustür wird für viele Senioren mit der Zeit mehr und mehr zu einem Problem. Daher sollte man sich als Eigentümer schon frühzeitig Gedanken über eine Alternative machen.
Mit ihren 90 Jahren war Gerda Meyer noch recht beweglich und aktiv. Tägliche Spaziergänge und kleine Einkäufe bewältigte sie nicht ohne Stolz noch alleine, brauchte auch sonst kaum Assistenz. Sie liebte das tägliche Schwätzchen mit ihren Nachbarn, beim morgendlichen Spaziergang durch den Park. Doch dann kam der Sturz im Treppenhaus ihrer Wohnung mit der Folge eines komplizierten Bruchs am Hüftgelenk. Von ihren Angehörigen zunächst gepflegt, waren diese aber bald überfordert mit dieser 24-Stunden- Aufgabe. „Ich wusste gar nicht mehr, wo mir der Kopf steht. Ich habe ja selbst eine Familie mit Kindern und einen Beruf. Seit dem Sturz, hatte ich keinen Feierabend mehr, keine Pausen, keinen Urlaub. Irgendwann konnte ich einfach nicht mehr“, erinnert sich die 56-jährige Carola Meyer. Der Familienrat tagte und beschloss, sich nach einer passenden Pflegeeinrichtung umzuschauen, auch wenn Gerda Meyer, wie viele Pflegebedürftige, Angst davor hatte, ihr geliebtes Zuhause aufzugeben und in eine völlig neue Umgebung zu ziehen.
Geht es Ihnen gerade ähnlich? Suchen Sie auch gerade nach einer geeigneten Pflegemöglichkeit für Ihr Familienmitglied? Gerade wenn ein Angehöriger durch einen Unfall sehr plötzlich pflegebedürftig wird, sind die meisten Betroffenen nicht hinreichend darauf vorbereitet, da sie zum ersten Mal mit dieser Situation konfrontiert werden.
Generell ist eine Senioreneinrichtung für Sie die bessere Wahl, wenn
Ihr Angehöriger nur wenige Kontakte pflegt, aber mehr Austausch wünscht,
die Wohnung für die ambulante Pflege nicht geeignet ist,
Sie nicht in der Nähe wohnen oder keine Kapazitäten haben,
der Pflegebedarf sehr hoch ist
oder eine fortschreitende Demenz vorliegt.
Und bedenken Sie: Ein neues Zuhause in einer fachlich versiert und liebevoll geführten Pflegeeinrichtung kann auch die Chance auf einen neuen, positiven Lebensabschnitt beinhalten, der neben der Pflege auch viel Geselligkeit sowie körperliche und kulturelle Aktivitäten bietet.
„Zuerst konnte ich mir gar nicht vorstellen, dass ich mich eingewöhnen werde, aber alle sind hier sehr nett zu mir. Ich mache täglich meine Übungen, nachmittags steht Bingo auf dem Programm und ich konnte neulich sogar mal wieder ins Theater gehen“, berichtet Gerda Meyer.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten diese nun verkaufen. Leider liegt aber kein notariell beglaubigtes Testament vor. In diesem Fall benötigen Sie zum Nachweis der Erbfolge einen Erbschein.
Liegt im Falle einer Erbschaft kein Testament vor, müssen Erben ihr Erbrecht oft anders nachweisen. Das geht unter anderem über einen Erbschein. Ein Erbschein beurkundet genau, wer der Erbe und wie groß sein Erbteil ist. Ausgestellt wird er von einem Nachlassgericht, allerdings nicht automatisch, sondern nur, wenn man ihn beantragt. Bevor Sie einen Erbschein beantragen, sollten Sie sich allerdings zu hundert Prozent sicher sein, dass Sie das Erbe auch wirklich annehmen wollen. Denn später können Sie es nicht mehr ausschlagen.
Erbschein zwingend notwendig, um Erbe anzutreten
Gehen wir nun einmal davon aus, dass Sie eine Immobilie geerbt haben, aber kein notariell beglaubigtes Testament und auch kein entsprechender Erbvertrag vorliegt. Damit Sie das Erbe antreten können, ist der Erbschein dann zwingend notwendig. Sollten Sie als Alleinerbe auftreten, bekommen Sie einen Alleinerbschein. Im Falle mehreren Erben wird meist ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Teilerbschein zu beantragen, der sich nur auf den jeweils individuellen Erbteil bezieht.
Möchten Sie die Immobilie dann verkaufen, ist zunächst eine Grundbuchänderung erforderlich. Erst durch den Eintrag als neuer Eigentümer in das Grundbuch werden Sie nämlich juristisch überhaupt zum Eigentümer. Sie müssen also beim Grundbuchamt einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen. Die Grundbuchordnung schreibt dafür die Vorlage eines Erbscheins vor. Nur im Falle eines notariell beglaubigten Testaments oder Erbvertrags kann auf den Erbschein verzichtet werden. Gelegentlich verlangt das Grundbuchamt aber trotzdem das Dokument – zum Beispiel, wenn Formulierungen in Testament oder Erbvertrag unklar oder nicht eindeutig sind.
Die gesetzliche Erbfolge greift
Hat ein Erblasser kein Testament aufgesetzt und auch keinen Erbvertrag geschlossen, so greift die gesetzliche Erbfolge. Dort erben die Verwandten gemäß ihrem Verwandtschaftsgrad. An der ersten Stelle stehen dabei Kinder und Enkel, gefolgt von Eltern und Geschwistern. Den dritten Verwandtschaftsgrad nehmen Großeltern, Onkel und Tanten ein.
Den Erbschein kann man beim Nachlassgericht beantragen. Üblicherweise ist das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen der richtige Ansprechpartner. Der Antrag kann entweder direkt beim Nachlassgericht gestellt oder von einem Notar aufgenommen werden, der den Antrag dann an das Nachlassgericht weiterleitet. Die Gebühren richten sich nach dem Wert der Immobilie.
Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Erbimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Mehr Planungssicherheit beim Hausbau – Solardeckel wird gestrichen
11/07/2020
Mehr Planungssicherheit beim Hausbau – Solardeckel wird gestrichen
Bauherren, die eine Photovoltaik-Anlage installieren wollen, erhalten auch künftig eine Einspeisevergütung für Solarstrom, der ins Netz eingespeist wird. Der Bundestag hat am 18.6.2020 den Solardeckel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gekippt. Die Fördergrenze bei 52 Gigawatt installierter Leistung wird aufgehoben.
Eigentlich sollte es bereits im Juni 2020 so weit sein: Bisher war im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der so genannte Förderdeckel verankert. Der sah vor, die Förderung aus dem EEG zu beenden, wenn alle installierten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland zusammen eine Solarkapazität von 52 Gigawatt erreichen würden. Prognosen zufolge wäre dieser Solardeckel im Herbst 2020 erreicht worden. Anlagen bis 750 kWp (Kilowatt-Peak), die nach dem Erreichen dieser Grenze in Betrieb gehen, hätten dann keine garantierte Einspeisevergütung für den Solarstrom erhalten, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Darüber, dass der Solardeckel gekippt werden muss, herrschte im Prinzip schon lange Einigkeit in der Koalition. Allerdings hatte der Streit um die Windkraft eine Einigung bisher verhindert.
Eigenverbrauch ist und bleibt die wirtschaftlich sinnvollste Nutzung für Solarstrom
Bauherren, die bei ihrem Neubau auch eine Photovoltaik-Anlage eingeplant haben, setzen aktuell auf einen hohen Eigenverbrauch. Wirtschaftlich ist dies am sinnvollsten, denn der selbst erzeugte Strom ist deutlich günstiger als von einem Energieversorger bezogener Haushaltsstrom.
Die Einspeisevergütung dagegen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken und beträgt für Strom von Photovoltaik-Anlagen auf dem privaten Hausdach derzeit schon deutlich unter 10 Cent pro Kilowattstunde Solarstrom. Dennoch ist die Einspeisevergütung eine nicht zu unterschätzende Finanzierungsquelle für Eigentümer von Solaranlagen. Die Streichung des Solardeckels verhindert finanzielle Einbußen und gibt Bauherren Planungssicherheit.
Wie wäre es ohne die Abschaffung des Solardeckels weitergegangen?
Wäre der Solardeckel nicht abgeschafft worden, hätten Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 750 kWp keine gesetzlich garantierte Förderung für den ins Stromnetz eingespeisten Solarstrom mehr erhalten. Betroffen wären davon allerdings nur neu installierte Solaranlagen gewesen, ältere Anlagen hätten die Einspeisevergütung über den garantierten Zeitraum von 20 Jahren weiter erhalten. Alle Anlagen, die vor Überschreiten des Solardeckels in Betrieb genommen wurden, wären also weiterhin zu den dann geltenden Sätzen EEG-gefördert worden. Eine Inbetriebnahme der Anlage nach dem Datum der Überschreitung hätte dagegen bedeutet, dass „sich die anzulegenden Werte nach § 48 zum ersten Kalendertag des zweiten auf die Überschreitung folgenden Kalendermonats auf null [verringern]“ (§ 49 (5) EEG). Mit der Abschaffung des Solardeckels hat die Bundesregierung dieses Szenario nun verhindert.
Sie möchten wissen, ob sich die Installation einer Photovoltaikanlage vor dem Verkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
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Hilfe, meine Immobilie ist zu groß geworden!
Die Kinder sind aus dem Haus und die ehemaligen Kinderzimmer im Obergeschoss stehen leer. Eigentlich hatten Sie geplant, Gästezimmer aus den Kinderzimmern zu machen, aber so viele Gäste kommen dann auch wieder nicht. Häufig entscheiden sich Eigentümer in diesem Fall dafür, sich zu verkleinern. Die große Frage ist dann: vermieten oder verkaufen?
Jeder Eigentümer muss für sich selbst entscheiden, welche Option für ihn sinnvoller erscheint. Wollen Sie Ihr Haus vermieten oder verkaufen? Am besten lässt sich diese Entscheidung unter Zuhilfenahme eines professionellen Immobilienmaklers treffen. Er kennt die aktuelle Marktsituation und berücksichtigt bei seiner Empfehlung zudem die Wünsche und Vorstellungen der Eigentümer.
Immobilienerlös zur Altersvorsorge verwenden
Entscheiden Sie sich für den Verkauf, so kann der Verkaufserlös zum Beispiel für den Erwerb einer kleineren Immobilie genutzt werden, der Absicherung im Alter dienen oder sogar als vorzeitiges Erbe ausgeschüttet werden, um später Steuern zu sparen oder Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Durch die Vermietung Ihrer Immobilie können Sie ein regelmäßiges Einkommen erzielen – jedoch gehen damit auch einige Verpflichtungen einher. Zudem muss man sich den Zustand der Immobilie, eventuelle Instandhaltungskosten sowie die Marktsituation genau ansehen, damit die Mieteinnahmen am Ende nicht unter den nötigen Investitionen liegen.
Natürlich spielt auch der Wert der Immobilie eine entscheidende Rolle, wenn es um die Entscheidung für den Hausverkauf geht. Als Privatverkäufer sollte man sich bei der Bewertung stets einen Profi-Makler zur Unterstützung suchen, da man selbst oft emotional bewertet. Viele Erinnerungen an schöne Momente stecken in einer Immobilie. Diese verleiten dazu, einen viel zu hohen Preis anzusetzen. Doch um erfolgreich verkaufen zu können, müssen Sie den realistischen Marktwert Ihres Hauses kennen. An einer professionellen Wertermittlung führt daher kein Weg vorbei. Nur so können Sie auch bei Verkaufsverhandlungen wirklich stichhaltige Argumente vorbringen.
Den Verkaufszeitpunkt selber wählen
Neben der Lage und der Ausstattung der Immobilie kann auch der Verkaufszeitpunkt von großer Bedeutung sein, wenn es darum geht, den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie zu erzielen. Wer seine Immobilie verkauft, um sich zu verkleinern, hat meistens den enormen Vorteil, nicht unter Verkaufsdruck zu stehen. Sie können den Verkaufszeitpunkt also selbst bestimmen. Allerdings sollten Sie wissen, dass es keine allgemeingültige Regel dafür gibt, wann der optimale Verkaufszeitpunkt ist. Zu unterschiedlich sind die einzelnen Wohnungsmärkte und Entwicklungen in den verschiedenen Regionen. Professionelle Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler kennen die Marktentwicklung und zeigen Eigentümern ihre Optionen auf. Hierbei betrachten sie unter anderem die wirtschaftlichen Faktoren, die Marktsituation, Fristen und steuerliche Aspekte und die persönliche Lage.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Services, die Ihnen den Alltag im Alter erleichtern
27/06/2020
Im Ruhestand können Sie Ihre neu gewonnene Freizeit für Reisen, kulturelle Veranstaltungen oder auch sportliche Aktivitäten nutzen. Vielleicht möchten Sie auch gerne wieder Ihren alten Hobbies nachgehen? Der Haushalt und auch die Gartenarbeit fallen dabei für viele eher selten in die Kategorie Freizeit. Insbesondere, wenn solche Arbeiten immer schwerer zu bewältigen sind. Doch wie finden Sie die passenden Services, die Ihren Alltag erleichtern?
Den Haushalt zu führen wird im Alter oft unterschätzt. Gerade das Staubsaugen und Putzen fällt mit zunehmendem Alter immer schwerer und ist nicht selten mit Schmerzen verbunden. Tatkräftige Unterstützung muss her! Aber wie? Schauen Sie sich in der Nachbarschaft um. Vielleicht haben Sie ein Nachbarskind im Teenageralter, das sich gerne das Taschengeld etwas aufstocken möchte. Oder die nette Putzhilfe, die Ihnen Ihre Bekannte wärmsten ans Herz gelegt hat und die sogar noch über freie Kapazitäten verfügt.
Grundsätzlich gilt, dass Sie eine Haushalts- oder Gartenhilfe nicht schwarz beschäftigen sollten. Abgesehen von Schülern, die sich quasi ihr Taschengeld mit einem kleinen Nachbarschaftsdienst aufbessern, sollten Sie den legalen Weg wählen. Andernfalls könnten Ihnen Bußgelder und Steuernachzahlungen drohen. Auch eine Versicherung für Unfälle bei Haus- und Gartenarbeit gibt es nur bei einer offiziellen Beschäftigung von freiberuflichen Reinigungskräften und Gärtnern.
Aushänge und Online-Aufrufe
Sollten Sie auf der Suche nach einer „Putzfee“ sein, versuchen Sie es doch mal mit einem Aushang im nächstgelegenen Supermarkt. Meldet sich dann eine vertrauenswürdige Person bei Ihnen melden, können Sie sich auch gleich sicher sein, dass diese in Ihrem direkten Umfeld wohnt. Damit entfallen schon einmal die Anfahrtskosten. Aber auch im Internet lassen sich bei bekannten Portalen wie Ebay Kleinanzeigen, Inserate veröffentlichen. Auf den Portalen bookatiger.com, helping.de und putzchecker.de finden Sie ganz leicht Personen, die sich zuverlässig um Haus und Hof kümmern.
Nicht nur der Haushalt kann im Alter zum Problem werden. Auch der wöchentliche Lebensmitteleinkauf kann durchaus eine Herausforderung darstellen. Dafür gibt es auch speziell auf Senioren ausgelegte Services, die dafür sorgen, dass sie, auch ohne selbst den Kochlöffel zu schwingen, ein preiswertes und gesundes Essen auf den Tisch bekommen. Die ersten Anlaufstellen für einen Mittagsmenüservice sind die Malteser, die Johanniter, die Caritas und das DRK. Diese wohltätigen Organisationen bieten in vielen Städten einen Mittagsmenü-Service an, bei dem Senioren verschiedene Gerichte zur Auswahl stehen. Wenn Sie allerdings lieber selber kochen, so bieten Supermärkte wie Rewe und Edeka mittlerweile einen Lieferservice an, der Ihnen das Einkaufen abnimmt. Sie denken über Ihre Wohnalternativen im Alter nach? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Sie haben eine neue Arbeit in einer neuen Stadt gefunden und müssen nun schweren Herzens Ihre Immobilie verkaufen? Um den optimalen Verkaufspreis ermitteln zu können, ist die Lage der Immobilie nicht unwichtig. Aber was hat es dabei mit den A-, B- und C-Lagen auf sich? Viele Eigentümer neigen dazu den Verkaufspreis ihrer Immobilie mit Angeboten auf Immobilienportalen zu vergleichen. Abgesehen davon, dass Angebotspreise keine Verkaufspreise darstellen, spielt der Standort der Immobilie immer eine zentrale Rolle. Viele fragen sich nicht ohne Grund, was es mit den A-, B- und C-Lagen auf sich hat. A-, B- und C-Lagen sind nicht eindeutig definiert. Allgemein hat es sich aber durchgesetzt, dass große Städte von internationaler Bedeutung und mit hoher Immobiliennachfrage zu den A-Lagen gehören. Zu eben diesen Städten gehören unter anderem Berlin, Hamburg und München. B- und C-Lagen lassen sich dagegen nicht so einfach abgrenzen. Standorte in der B-Lage sind meist Städte mit einer großen regionalen und nationalen Bedeutung. Dazu zählen zum Beispiel Städte mit mehr als einer Viertelmillion bis hin zu rund 650.000 Einwohnern. Ein Beispiel dafür ist Hannover. Geht man also danach, sind C-Lagen-Städte kleiner und national weniger relevant als B-Städte, wie zum Beispiel Heidelberg. Aber nicht nur die Einstufung der Lage ist bei einem Hausverkauf wichtig, denn die Mikro- und Makrolage sollte genauso beachtet werden. So gibt es auch in Städten der A-Lage Stadtteile oder Straßenzüge die weniger begehrt sind als andere. So ist ein Stadtteil mit vielen Plattenbauten meist weniger attraktiv als zentrale Altstadtlagen. Zusätzlich wird das Umfeld einer Lage analysiert. Wie gut ist die Verkehrsanbindung, beziehungsweise die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr; gibt es Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglichen Bedarfs wie beispielsweise Lebensmittel; befinden sich Ärzte, Apotheken oder Schulen in der Nähe? Aber auch Lärmbelästigung oder Luftverschmutzung zählen zu den Faktoren, die den Wert der Immobilie beeinflussen. Bei der Makrolage bestimmen unter anderem die regionale Infrastruktur, die Wirtschaftskraft der Region, die Kaufkraft der Bevölkerung und natürlich das Angebot und die Nachfrage nach Immobilien den Wert einer Immobilie. Der größte Entscheidungsfaktor, wenn es um die Lage der Immobilie geht, ist mit größter Wahrscheinlichkeit der Preis. Auch wenn die Preise in den A-Lagen sehr hoch sind, sind sie nicht an allen B- und C-Standorten automatisch günstig. Aber in den meisten Fällen gilt: B- und C-Standorte sind preiswerter als A-Standorte. Mit einer gezielten Aufwertung der Immobilie, wie einer neuen Heizung, einem neuen Dach oder Wärmeisolierung, lässt sich durchaus ein höherer Verkaufspreis erzielen. Ein Profi-Makler weiß durch seine langjährige Erfahrung, welche Aufwertungen sich vor einem Immobilienverkauf lohnen. Möchten Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Wie jeder weiß, ist eine Scheidung die beiden zukünftigen Ex-Partner nicht nur emotional eine große Belastung. Gerade für Immobilienbesitzer erweist sich vor allem die Gütertrennung oft als ein Riesenproblem. Wie soll man das gemeinsame Eigentum teilen, und vor allem: wie beendet man die gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen?
Fall 1: Nur ein Partner haftet für den Kredit
Grundsätzlich gilt: zahlungspflichtig ist der Kreditnehmer. Das Eheverhältnis spielt dabei keine Rolle. Wenn also nur ein Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben hat, so ist auch nur ein Ehepartner für die Rückzahlung verantwortlich. Der Partner haftet prinzipiell nicht mit, auch wenn er mit im Grundbuch steht.
In diesem Fall bietet es sich an, dass der finanzierende Partner die Immobilie übernimmt. Möchte allerdings der andere Partner in der Immobilie wohnen bleiben, so bietet sich ein Ausgleich durch die Zahlung von Miete oder die Anpassung des Unterhaltes an. Im Sonderfall kann auch der Ehepartner Ausgleichsforderungen geltend machen, der bei einer Scheidung die Schulden allein tilgt. Das gilt vor allem dann, wenn dieser Partner nicht im Haus verbleibt, sondern es stattdessen der anderen Partei überlässt.
Fall 2: Beide Partner haben den Kreditvertrag unterschrieben
Anders sieht das aus, wenn beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben haben. Dann haften auch beide für den Kredit, unabhängig davon, ob einer der Partner vielleicht keinen Nutzen mehr aus der Immobilie zieht. Sollten die Eigentümer in der Lage sein, ihre Besitztümer einvernehmlich zu trennen, so können sie versuchen, mit ihrer Bank zu sprechen und den Kreditvertrag so ändern zu lassen, dass nur noch ein Partner für die Raten aufkommen muss. Allerdings ist eine solche Änderung auch von der Kulanz der jeweiligen Bank abhängig.
Sollte eine Vertragsänderung nicht gewollt sein, müssen sich die getrennten Partner auch hier über einen Ausgleich einigen. Eine Möglichkeit ist dabei die Erstellung einer Schuldfreistellung. Dies bedeutet, dass nur der Hauptverdiener die Raten bedient. Ist allerdings der zur Zahlung verpflichtete Partner nicht mehr zahlungsfähig, wird trotzdem der Ex-Partner in die Verantwortung genommen. Denn vor der Bank hat die Schuldfreistellung keinen Bestand.
Verbindliche Regelung über Unterhaltszahlungen
Eine verbindlichere Regelung zwischen den Ehegatten kommt über die Unterhaltszahlungen zustande. Die Kreditrate wird von dem Gehalt eines Partners abgezogen, das zur Unterhaltsberechnung genutzt wird. Dadurch fällt die faktische Unterhaltssumme geringer aus. Auf diese Weise sind beide Partner an den Darlehenszahlungen beteiligt, auch wenn nur noch ein Ehegatte die Immobilie nutzt. Ein Profi-Makler kennt sich mit solchen Situationen aus und kann Ihnen dabei helfen eine optimale Lösung für eine einvernehmliche Gütertrennung im Falle einer Scheidung zu finden.
Sind Sie unsicher, was mit Ihrer Scheidungsimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Sie haben einen neuen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt bekommen. Die alte Immobilie ist bereits verkauft, aber die Fertigstellung der neuen Immobilie verzögert sich. Was nun? Möbliertes Wohnen auf Zeit könnte hier die Lösung sein. Eine möblierte Wohnung auf Zeit zu mieten ist relativ einfach und unkompliziert. Alles, was Sie dafür brauchen, ist der Nachweis, dass Sie sich die Wohnung auch leisten können. Manchmal muss auch ein Aufenthaltsgrund angegeben werden. Üblicherweise handelt es sich um berufliche Gründe. Egal ob Sie die Wohnung für ein Jahr oder nur für einen Monat mieten, Sie sollten unbedingt einen Mietvertrag abschließen. So können spätere Missverständnisse vermieden werden. Meist wird ein Zeitmietvertrag abgeschlossen, insbesondere dann, wenn der Vermieter nach Ablauf des Mietverhältnisses selbst wieder in die Wohnung einziehen möchte. In einigen Fällen wird aber auch ein ganz gewöhnlicher Mietvertrag mit kürzeren Kündigungsfristen abgeschlossen. Vergessen Sie nicht, Ihren Ausweis zur Vertragsunterzeichnung mitzunehmen. Zahlung einer Kaution Auch wenn man auf Zeit eine Wohnung mietet, ist es durchaus üblich, dass Vermieter eine Kaution verlangen. In der Regel ist diese bis spätestens zur Wohnungsübergabe fällig. Bei Barzahlungen sollten beide Seiten daran denken, dass diese vom Empfänger quittiert werden. Natürlich muss auf der Quittung auch vermerkt sein, wofür die Zahlung erfolgt ist. Wohnungsübergabe, Zählerstände und Inventarliste Beim Zeitwohnen ist es durchaus sinnvoll, wenn eine richtige, formelle Wohnungsübergabe stattfindet und auch protokolliert wird. Notieren Sie wichtige Punkte wie den Zustand der Wohnung und die Anzahl der Schlüssel. Für die Nebenkosten, die nicht pauschal, sondern nach Verbrauch über den Vermieter abgerechnet werden, sollten auch unbedingt die Zählerstände protokolliert werden. Um bei einer möblierten Wohnung das beim Einzug vorhandene Mobiliar zu dokumentieren, bietet es sich an, eine Inventarliste zu verwenden und diese bei der Übergabe der Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter durchzugehen. Übergabeprotokoll wie auch Inventarliste werden von beiden Seiten unterschrieben, jede Partei erhält ein Exemplar. Am Ende der Mietzeit können Sie mit Hilfe dieser Unterlagen die Wohnung in gleicher Weise zurückgeben. Kontaktdaten nicht vergessen Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter auf jeden Fall die wichtigsten Kontaktdaten geben. Sollte es einmal zu einem Schadensfall kommen, werden Sie sich freuen, sofort den richtigen Kontakt griffbereit zu haben. Der Vermieter ist natürlich immer eine gute Anlaufstelle. Vor allem aber, wenn der Vermieter während der Mietzeit gar nicht vor Ort in der Stadt ist, sind zusätzlich weitere Kontakte nützlich: Der Hausmeister, die Hausverwaltung, eine Person, die sich allgemein in der Wohnung gut auskennt. Sie denken daran eine Immobilie auf Zeit zu vermieten oder suchen eine Immobilie auf Zeit? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Wohnen im Alter: Wie finde ich die passende Pflegestufe?
30/05/2020
Das Alter erwischt jeden. Nicht immer haben wir dann das Glück, gesund zu sein. Oftmals ist ein Pflegegrad notwendig, um ein liebes Mitglied der Familie versorgen zu können. Aber wie bekomme ich diesen Pflegegrad eigentlich? Zunächst müssen Sie erst einmal herausfinden, wieviel Pflege eigentlich benötigt wird und bei welchen Tätigkeiten der Pflegebedürftige Hilfe braucht. Vielleicht reicht ja eine stundenweise Betreuung oder benötigt Ihr Angehöriger doch besser Assistenz rund um die Uhr? Im Internet gibt es Rechner, zum Beispiel von einigen Pflegekassen, die den Pflegebedarf einschätzen. Wird Ihnen immer klarer, dass nur eine stationäre Betreuung in Frage kommt, beantragen Sie die Festlegung eines sogenannten Pflegegrades bei der Pflegekasse, um finanzielle Unterstützung zu bekommen. Besonders reibungslos klappt das, wenn Sie mit dem Pflegebedürftigen eine Versorgungsvollmacht und eine Patientenverfügung vereinbaren, damit Sie nicht nur Ansprechpartner für die Pflegekassen sein können, sondern in Zukunft auch Maßnahmen der Ärzte im Notfall und andere medizinischen Behandlungen regeln können. Begutachtung gut vorbereiten Haben Sie den Antrag eingereicht, prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), bei privat Versicherten ein Mitarbeiter von Medicproof, den Pflegebedarf vor Ort. Suchen Sie vor dem Termin alle Unterlagen zusammen, die einen Eindruck vom Gesundheitszustand und den Einschränkungen des Pflegebedürftigen vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Arztbriefe, aber auch eine Übersicht über alle Medikamente, die derjenige nimmt. Notieren Sie genau, in welchen Situationen Sie Einschränkungen spüren, wobei der Pflegebedürftige Hilfe braucht und welche Probleme es im Alltag und bei der Pflege gibt. Pflegeberater der Krankenkasse oder von kommunal finanzierten Pflegestützpunkten können mit Ihnen vorab alle Punkte durchgehen, die bei der Begutachtung wichtig sind und den Termin gemeinsam mit Ihnen vorbereiten. Der Gutachter befragt Ihren pflegebedürftigen Verwandten und prüft motorische und kommunikative Fähigkeiten. Während Bedürftige mit Pflegegrad 1 nur geringfügig hilfsbedürftig sind, weil sie zum Beispiel nur Hilfe beim Einkaufen oder Putzen brauchen, sind die Einschränkungen bei den Pflegegraden 2 bis 5 erheblich höher. Hier hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Pflege in stationären Einrichtungen. Bei Ablehnung Widerspruch einlegen Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Pflegekasse über den Antrag entscheiden. Hat sie einen Pflegegrad anerkannt, erhalten Sie rückwirkend vom Datum der Antragsstellung an finanzielle Unterstützung. Wird die Bedürftigkeit nicht anerkannt oder ein zu niedriger Pflegegrad festgelegt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Sie überlegen, in eine altersgerechte Wohnung zu ziehen und wissen nicht, was Sie mit Ihrer Immobilie machen sollen? Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
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Seniorenresidenzen oder Seniorenstifte versprechen einen Lebensabend im gehobenen Ambiente. Lebt man in einer Seniorenresidenz, darf man zusätzlich zu den üblichen Service- und Betreuungsangeboten auch eine luxuriöse Ausstattung, attraktive Freizeit- und Kulturangebote sowie einen Rundum-Service erwarten. Aber nicht alle Einrichtungen halten was der Name verspricht. Seniorenresidenzen und Seniorenstifte bezeichnen im heutigen Sprachgebrauch Senioreneinrichtungen mit gehobenem Leistungsangebot und Ambiente. Beide Begriffe sind allerdings rechtlich nicht geschützt. Das heißt, dass die Bezeichnungen willkürlich verwendet werden können. So kann sich also hinter einer Seniorenresidenz bei genauerem Hinsehen auch eine einfache Einrichtung des betreuten Wohnens oder ein ganz normales Pflegeheim verbergen.
Seniorenresidenz bietet gehobene Privaträume Auch wenn es bislang keine verbindliche Definition für eine „Seniorenresidenz“ gibt, so gibt es doch einheitliche Kriterien und Qualitätsbeschreibungen dafür. Eine Seniorenresidenz bietet gehobene Privaträume und verfügt über luxuriöse Zusatzausstattungen wie Schwimmbad, Sauna, elegante Aufenthaltsräume und Bibliotheken. Außerdem bieten Seniorenresidenzen ein anspruchsvolles Freizeit- und Kultur- und Veranstaltungsangebot. Zudem bieten Seniorenresidenzen auch Pflegeleistungen, die je nach Einrichtung von ambulanter Pflege bis zur vollstationären Versorgung in angeschlossenen Pflegeabteilungen reichen können. Zwar hat das Leben in einer Seniorenresidenz oder einem Seniorenstift seinen Preis, aber es bietet seinen Bewohnern im Idealfall auch einen beträchtlichen Mehrwert. Das betrifft zum einen die Ausstattung und das Angebot, zum anderen auch die Pflege- und Versorgungsleistungen. Den Bewohnern stehen neben ihrem eigenen, seniorengerechten Privatbereich gemütliche Aufenthaltsbereiche, Kaminzimmer, Veranstaltungssäle und Fitnessräume zur Verfügung. Nicht selten sind Physiotherapie- und Arztpraxen im Haus. Abgerundet wird das Angebot einer Seniorenresidenz oft durch hauseigene Restaurants, eine Cafeteria, Boutiquen mit Bankschalter und eine Kapelle oder andere spirituelle Ruheräume.
Pensionspauschale statt Miete Das Wohnen in einer Seniorenresidenz kostet deutlich mehr als in anderen Senioreneinrichtungen. Allerdings zahlen die Bewohner in der Regel keine Miete, sondern eine monatliche Pensionspauschale. Diese deckt Wohn- und Betreuungskosten ab, so dass Bewohner in diesem Fall „all inclusive“ wohnen. Die Nachteile solcher Pauschalangebote: Unter Umständen bezahlen Bewohner jede Menge Leistungen mit, die sie (noch) nicht in Anspruch nehmen. Oder sie erhalten eine Rundum-Versorgung, die sie überhaupt noch nicht brauchen und die sich unter Umständen negativ auf ihre Eigenständigkeit auswirken kann.
Spielen Sie mit dem Gedanken Ihren Lebensabend einer Seniorenresidenz zu verbringen und möchten wissen, was aus Ihrer Immobilie werden kann? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Jeder kann seine Erben frei bestimmen. Doch selbst wenn es in der Familie Streit gab und man zum Beispiel die Kinder enterbt hat, so haben diese doch ein Anrecht auf einen Pflichtteil. Allerdings ist es nicht ganz so einfach wie es scheint, denn das deutsche Erbrecht ist kompliziert. Das Recht auf den Pflichtteil am Nachlass eines Angehörigen soll die kleinstmögliche Teilhabe am Vermögen eines Verstorbenen sicherstellen. Dies gilt auch im Falle einer schriftlichen Enterbung. Anrecht auf einen Pflichtteil haben dabei unter anderem Kinder, Kindeskinder, Eltern und Ehepartner. Kein Anrecht auf einen Pflichtteil haben zum Beispiel Großeltern, Enkel, bei denen die Eltern noch leben und Geschwister. In der Regel kommen bei einem Pflichtteil nie alle gleichzeitig zum Zug. Hier mal ein Beispiel: Ein Ehepaar stirbt nach einem Autounfall auf der Autobahn und hinterlässt sowohl Kinder als auch Eltern. Da die Kinder in der Erbordnung höher stehen, gehen die Eltern leer aus.
Richtig kompliziert wird es allerdings, wenn Eltern sich trennen und neue Partnerschaften eingehen. Meist kommen dann auch noch andere Kinder mit in die Partnerschaft oder es wird neuer Nachwuchs erwartet. In diesem Fall unterscheidet das Erbrecht zwischen der rechtlichen und der sozialen Familie. Somit sind Stiefkinder im Erbfall den eigenen Kindern nicht gleichgestellt. Stirbt ein Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft haben dessen leibliche Kinder, nicht jedoch die Stiefkinder, einen Anspruch auf den Pflichtteil. Damit auch die nicht leiblichen oder adoptierten Kinder bedacht werden, lohnt es sich über ein Testament oder einen Erbvertrag nachzudenken.
Sollte der Erbfall eintreten, so wird auch der Pflichtteil fällig. Dies führt meist zu Problemen, wenn das nicht aus Barvermögen, sondern aus Sachvermögen wie einer Immobilie besteht. Besteht der Pflichtteilsberechtigte auf eine Auszahlung seines Anteils, so könnte er den Verkauf der Immobilie erzwingen.
Allerdings ist das Gericht in solchen Angelegenheiten immer eher vorsichtig. Es wiegt dann sorgfältig ab, denn der erzwungene Verkauf einer Immobilie, die durch andere Erben bewohnt wird, kann eine unbillige Härte darstellen. Eine Lösung wäre, die Auszahlung des Pflichtteils zu stunden oder in Raten zu begleichen.
Der Pflichtteil ist generell ein Geldanspruch. Ansprüche auf Gegenstände – etwa Gemälde des Verstorbenen oder Immobilien – bestehen nicht. Bemessungsgrundlage für den Pflichtteil ist der volle Wert des Nachlasses abzüglich Verbindlichkeiten wie etwa Beerdigungskosten. Wer einen Pflichtteilsanspruch hat, muss selbst aktiv werden und ihn gegenüber dem Erben einfordern.
Wer trotz Erbberechtigung vom Erbe ausgeschlossen wird, kann die Hälfte der Summe beantragen, die ihm ohne Ausschluss zugestanden hätte. Das heißt: Die Höhe des Pflichtteils beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Für die Berechnung des Pflichtteils müssen allerdings alle gesetzlichen Erben feststehen. Danach richtet sich die Quote, die den Pflichtteilsberechtigten aus dem Nachlass zusteht.
Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten wissen was Sie damit tun können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Der Bedarf an Pflegeeinrichtungen steigt stetig. Das liegt an der demografischen Entwicklung in Deutschland und dem damit überproportionalen Anstiegs der älteren Bevölkerung gegenüber der jüngeren Generation. Für immer mehr Kapitalanleger sind Pflegeimmobilien deshalb eine interessante Anlagemöglichkeit. Pflegeimmobilien sind Spezialimmobilien. Pflegeimmobilien werden auch als Appartements verstanden, die sich in Altersheimen, Wohnheimen mit angeschlossener Pflege oder in gemischten Heimen aus betreutem Wohnen und Pflegeheim befinden. Als Anleger kann man in eine oder mehrere solcher Pflegeimmobilien investieren und diese als Geldanlage nutzen, indem man von der Mietrendite profitiert.
Großer Markt an privaten Pflegeeinrichtungen Da viele Kommunen oft nicht über das nötige Know-how verfügen, um den längerfristigen Pflegebedarf zu ermitteln, hat sich in jüngster Vergangenheit ein Markt an privaten Pflegeheimanbietern entwickelt. Die Anbieter sind oft eine Kombination aus Bauträgern und Projektgesellschaften, die gemeinsam mit Betreibern die modernen Pflegeeinrichtungen realisieren. Nach der Fertigstellung werden diese von den Betreibern auf mindestens 20 Jahre angemietet. Sehr zum Vorteil für den Anleger. Der trägt nämlich kein Mietausfallrisiko, sollte das Apartment kurzzeitig leer stehen. Auch in steuerlicher Hinsicht sind Pflegeimmobilien durchaus attraktiv. Steuerlich lässt sich nicht nur das Objekt abschreiben, sondern durch die Möblierung der Apartments, lässt sich auch das bewegliche Inventar steuerlich über 10 Jahre abschreiben. Außerdem werden bestimmte Pflegeimmobilien staatlich gefördert. Dies gilt vor allem für stationäre Pflegeeinrichtung, Hospize, Behindertenheime und psychiatrische Einrichtungen.
Förderung bei Leerstand Sollte es zum Leerstand der Immobilie oder zur Zahlungsunfähigkeit des Bewohners kommen, übernimmt der Staat die Miete, d.h. die Förderung kommt dem Betreiber zugute und dieser hat damit ein geringeres Insolvenzrisiko. Auch die Renditen durch Mietennahmen und Wertsteigerungen können sich sehen lassen. Sie werden mit vier bis sechs Prozent, teilweise bis zu acht Prozent angegeben. Pflegeimmobilien können sich also als Kapitalanlage durchaus lohnen. Ein Profi-Makler kann Ihnen dabei helfen vor der Investition alle Chancen und Risiken genau abzuwiegen.
Sie suchen nach einer Kapitalanlage, die Ihren Bedürfnissen entspricht? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.
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Wann ist der beste Zeitpunkt für den Immobilienverkauf?
02/05/2020
Ihre Lebensumstände haben sich geändert und Sie spielen mit dem Gedanken Ihre Immobilie zu verkaufen. Allerdings warten Sie noch immer auf den richtigen Zeitpunkt? Aber wann genau ist der? Um den richtigen Zeitpunkt zu finden, spielen vor allem die persönlichen Gründe des Eigentümers eine Rolle. Diese können durchaus vielfältig sein. Die wichtigsten Gründe sind aber meist der Umzug aus beruflichen Gründen, die Scheidung, die Vergrößerung der Familie, das Alter, oder ein Erbfall. Der Grund entscheidet auch meist darüber, wie schnell der Eigentümer einen Verkauf wünscht.
Persönliche Gründe beeinflussen den Verkaufszeitpunkt Bei der Vergrößerung der Familie oder wenn die Immobilie für den eigenen Bedarf zu groß geworden sein sollte, nimmt sich der Eigentümer zunächst Zeit, um sich ein neues Zuhause zu suchen. Wenn es allerdings um eine Scheidung geht, besteht das Interesse des Eigentümers eher darin, die Immobilie so schnell wie möglich zu verkaufen. Anders sieht es aus, wenn die Immobilie als Kapitalanlage dient. Wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist, sehen viele Kapitalanleger den Zeitpunkt für gekommen, die Immobilie zu verkaufen. Hat man eine Immobilie erworben und bewohnt sie nicht selbst, so sollte man 10 Jahre bis zum Verkauf warten, da man sonst den gezielten Gewinn versteuern muss. Allerdings sind auch Eigentümer, die in den zwei Jahren vor dem Verkauf in der Immobilie gewohnt haben, nicht von der Spekulationsfrist betroffen.
Die wirtschaftliche Lage am Markt kennen Wer mit dem Gedanken spielt seine immobile zu verkaufen, sollte aber vor allem die wirtschaftliche Lage am Markt kennen. Besonders niedrige Zinsen und eine gute wirtschaftliche Konjunktur sprechen für einen idealen Zeitpunkt für den Immobilienverkauf. Dann ist nämlich die Nachfrage groß und die Interessenten sind bereit zu investieren. Auch die Lage der Immobilie kann für den Zeitpunkt des Verkaufes entscheidend sein. Liegt sie nämlich in einem Stadtteil, der sich gerade zum Szeneviertel entwickelt, steigt auch automatisch der Preis. Wenn auch oft vermutet, so hat die Jahreszeit keinerlei Einfluss auf den Verkauf einer Immobilie. Allerdings empfiehlt es sich die Fotos für das Exposé im Sommer oder Frühling aufnehmen zu lassen. Ein Profi-Makler hilft Ihnen dabei das optimale Exposé zu erstellen. Sie spielen mit dem Gedanken Ihre Immobilie zu verkaufen? Kontaktieren Sie uns? Wir beraten Sie gern.
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Auch beim Notverkauf – Lassen Sie sich kein Geld entgehen
25/04/2020
Das Coronavirus hat in den letzten Wochen nicht nur das soziale Leben geschwächt, sondern auch die Wirtschaft. Viele Firmen sind auf Kurzarbeit umgestiegen. Das sorgt auch für Geldmangel bei den Immobilieneigentümer. Oft ist ein Notverkauf die letzte Alternative. Wir erklären Ihnen, warum Sie einen Notverkauf keineswegs alleine durchführen sollten. Der Verkauf einer Immobilie ist komplex und wird oft von den Eigentümern unterschätzt. Gerade wenn man unter Druck steht, kann man viele Fehler machen, die man hinterher bereut. Gerade deshalb ist es wichtig, sich auf die Hilfe eines Maklers verlassen zu können. Ein Profi-Makler kennt sich zum Beispiel mit der Bewertung Ihrer Immobilie aus. Er kennt den Markt so gut wie kein anderer. Er ermittelt den Wert der Immobilie nach dem passenden Verfahren. Und er weiß, wie er schnell einen kreditwürdigen Käufer findet. Ein Profi-Makler kennt den Wert der Immobilie Viele Eigentümer können den Wert Ihrer Immobilie schlecht oder gar nicht einschätzen, was oft dazu führt, dass die Immobilie unter ihrem Wert verkauft wird – gerade in Notsituationen, in denen es schnell gehen muss. Aber auch das Überschätzen des Wertes wirkt sich negativ auf den Immobilienverkauf aus, da es die Käuferfindung erschwert. Hat der Profi-Makler Ihr Objekt bewertet, so kümmert er sich als nächstes um die Beschaffung der notwendigen Unterlagen. Ob nun bei Ämtern, Hausverwaltern oder Notaren, ein Profi-Makler weiß ganz genau, was benötigt wird und wo man die Dokumente beschaffen kann.
Ein Profi-Makler erstellt Ihr Exposé Der Schlüssel zum erfolgreichen Verkauf ist ohne Zweifel ein gelungenes Exposé. Eine optimale und ansprechende Darstellung der Immobilie führt zu einem schnellen und erfolgreichen Verkauf. Ein Exposé enthält unter anderem Fotos und Grundrisse der Immobilie. Ein Profi-Makler achtet darauf, dass hierbei professionelle Fotos verwendet, welche die Zielgruppe ansprechen. Ein qualifizierter Immobilienmakler weiß, wie man eine Kundengruppe anspricht und verfügt außerdem über eine Kundenkartei. Diese könnte potenzielle Kaufinteressenten enthalten, die für die Immobilie in Frage kommen. Oftmals kann ein Makler so die Immobilie schnell an einen Käufer bringen, ohne dass sie auf einem Immobilienportal veröffentlicht werden muss. Aber nicht nur die Vermarktung gehört zu den Aufgaben des Profi-Maklers. Er muss natürlich auch beratend tätig sein. Und so eine Beratung ist durchaus vielseitig. Er kann Ihnen zum Beispiel eine Umzugsfirma oder Tipps zur Finanzierung vermitteln. Sollten Sie Schäden am Haus entdecken, so bringt er Sie mit einem passenden Fachmann in Kontakt. Und auch nach dem Abschluss des Verkaufs, bleibt ein Profi-Makler mit Ihnen noch in Kontakt. Sie möchten wissen wie Sie Ihre Immobilie schnell verkaufen können? Kontaktieren Sie uns? Wir beraten Sie gerne.
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Was kann ich während der Ausgangsbeschränkung zuhause tun
24/04/2020
Homeoffice, Kurzarbeit, Kinder hüten – vielen Menschen bleiben durch die aktuelle Corona-Krise zuhause. Doch bei vielen dauert es nicht lange, bis ihnen die Decke auf den Kopf fällt. Wer bei Netflix schon alles gesehen hat, der könnte doch jetzt mal die Wohnflächenberechnung überprüfen. Man glaubt es vielleicht kaum, aber 90 Prozent der Flächenangaben von Bestandsimmobilien sind fehlerhaft. Stichproben zeigen das immer wieder. Denn häufig wird auf Flächenangaben aus Bauanträgen oder alten Mietvertragsangaben zurückgegriffen, die immer wieder mal ohne eine Berechnungsverordnung ermittelt wurden. Für fehlerhafte oder unvollständige Angaben haften Privatverkäufer. Stimmen die Wohnflächenangaben mit der tatsächlichen Wohnfläche nicht überein, droht Verkäufern eine Schadensersatzforderung. Dazu können Minderung des Verkaufspreises, Finanzierungs- und Notarkosten sowie Steuern, die der Käufer auf den höheren Kaufpreis gezahlt hat, kommen. Auch die beim Immobilienverkauf ausgeschlossene Gewährleistung schützt nicht vor Schadenersatzansprüchen, sofern die Fläche als Vertragsgegenstand angenommen wurde. Bei der Wohnflächenberechnung gibt es einiges zu beachten: Für Tür- und Fensterrahmen, Treppen, Öfen, Einbaumöbel, Schrägen, Raumhöhen sowie Schornsteine, Pfeiler, Säulen, Vormauerungen und Nischen gelten unterschiedliche Berechnungsmaßstäbe. Auch bei Kellerräumen, Garagen, Terrassen und Balkonen, geheizten oder ungeheizten Wintergärten und Schwimmbädern, Waschküchen und Heizungsräumen sind Abschläge zwischen 0 bis 100% von der Grundfläche vorzunehmen. Wer sich bei der Berechnung der Wohnfläche unsicher ist, wendet sich am besten an einen Fachmann. Profi-Makler wissen genau, wie die Wohnfläche zu berechnen ist. Sie tragen auch das Risiko für die korrekten Flächenangaben selbst und wälzen dieses nicht auf den Kunden ab. So können sich Immobilienverkäufer auch vor hohen Schadensersatzansprüchen schützen. Haben Sie Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Was einem Mal gemeinsam gehörte, darüber wird sich nun gestritten. Während Vermögen sich in der Regel oft relativ einfach teilen lässt, ist das mit Immobilien häufig schwieriger. Nur selten haben Paare schon vor der Hochzeit diesen Fall bedacht. Tritt der Fall dann ein, sind viele unvorbereitet. Deshalb sind viele Paare ratlos, was mit ihrer Immobilie zu tun ist. Was mit der gemeinsamen Immobilie während oder nach der Scheidung geschehen soll, ist oft eine schwierige Frage. Erst recht, wenn die Immobilie noch mit Schulden belastet ist. In einem solchen Fall muss dringend und frühzeitig gehandelt werden. Rechtsexperten empfahlen deshalb schon zu Beginn der Trennung eine Gesamtlösung zu finden.
Finanzstatus – Wert der Immobilie Bevor eine Entscheidung darüber getroffen werden kann, was mit der Immobilie geschehen soll, beziehungsweise welche Möglichkeiten überhaupt bestehen, ist ein Analyse der Finanzen nötig. Dazu müssen Paare in der Trennung wissen, wie viel ihre Immobilie wert ist. Ein regionaler Profi-Makler ermittelt einen marktgerechten Preis. Darüber hinaus müssen aber auch sämtliche Zahlungsverpflichtungen erfasst und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung der Trennungsfolgen angestellt werden. Das heißt beispielsweise, wie viel Unterhalt zu zahlen ist und ob ein etwaiger Nutzungsvorteil berücksichtigt werden muss. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, lässt sich beantworten, ob einer der Ex-Partner die Immobilie übernehmen, beziehungsweise unterhalten kann.
Notverkauf und Teilungsversteigerung vermeiden Kann keiner der Ex-Partner die Immobilie halten, so wird die Immobilie häufig verkauft. Denn wenn der Ex-Partner ausgezahlt werden muss und noch Raten an die Bank zu zahlen sind, ist das oft für keinen zu bezahlen. Auch im Falle einer Vermietung reichen die Mieteinnahmen dafür oft nicht aus. Können sich die Ex-Partner nicht einigen, drohen der Notverkauf oder eine Teilungsversteigerung. Dies sollte unbedingt vermieden werden, da dies in der Regel mit finanziellen Verlusten endet.
Gemeinsamer Verkauf Um eine Immobilie gerecht zu teilen, ist oft am einfachsten, sie in teilbares Vermögen also Geld umzuwandeln. Für die Ex-Partner hat das mehrere Vorteile. Zunächst können damit offene Darlehen bei der Bank getilgt werden. Andererseits bleibt in der Regel etwas übrig für den Neuanfang. Ein lokaler Profi-Makler kennt diese Fälle. Er weiß, wie hier vorzugehen ist, um die Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen. Im Vorfeld ist jedoch bei der Bank zu klären, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Ablösung des Immobilienkredits gezahlt werden muss. Ebenso sollten die Ex-Partner überprüfen, ob eventuell für den Immobilienverkauf Steuern zu zahlen sind. Bei selbst genutzten Immobilien ist das nicht der Fall. Auch hier berät ein Profi-Makler die Eigentümer.
Möchten Sie wissen, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.
Erste große Unternehmen verlangen bereits die Stundung der Miete. Was ist, wenn Privatpersonen ebenfalls wegen virusbedingten finanziellen Ausfällen ihre Miete nicht mehr zahlen können? Gleichzeitig hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass Mietern nicht gekündigt werden darf, wenn sie ihre Miete wegen der Corona-Krise nicht mehr zahlen können. Was können Vermieter also tun?
Vermieter in finanzieller Bedrängnis Ein Großteil der Mietimmobilien ist in privatem Besitz. Unter diesen privaten Vermietern gibt es einige, die ebenfalls nur über geringe Einkommen verfügen. Es könnte also der Fall eintreten, dass Vermieter wegen ausbleibender Mietzahlungen ihre laufenden Darlehen nicht mehr bedienen können. Dafür hat die Bundesregierung in ihrem Hilfspaket vorgesehen, dass Vermieter ihre Kredite stunden können. Allerdings gilt das nur für sogenannte Verbraucherverträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden.
Entgegenkommen Wichtig ist, dass alle Seiten Verständnis füreinander zeigen. So wie Mieter sind auch Vermieter auf regelmäßige Einkünfte angewiesen. Deshalb raten Experten rechtzeitig miteinander zu reden. Politik und Verbände arbeiten an Lösungen des Problems. Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) beispielsweise fordern einen „Sicher-Wohnen-Fonds“. An ihn sollen sich Mieter wenden und die Übernahme der Mietkosten beantragen können, wenn sie wegen der aktuellen Krise ihre Miete nicht zahlen können. Suchen Sie eine Hausverwaltung, die sich um Ihre Angelegenheiten als Vermieter kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Sie haben endlich Ihre Traumimmobilie gefunden und möchten nun aus Ihrer Mietwohnung in Ihr neues Häuschen ziehen. Die Vorfreude auf das neue Eigenheim kann schnell getrübt werden, wenn die Kündigung und der Umzug nicht gut geplant werden. Lesen Sie hier, worauf Sie achten sollten. Viele Mieter, die das Glück hatten, schon frühzeitig eine neue Immobilie gefunden zu haben, können oftmals die Doppelbelastung der alten Miete und der Abzahlung des Immobilienkredits nicht stemmen. Der einfachste Weg aus dem Mietvertrag herauszukommen ist demnach einen Nachmieter zu finden. So einfach ist das aber nicht. Nur wenn eine Nachmieterklausel im Mietvertrag festgehalten wurde, ist das vorzeitige Beenden eines Mietvertrags durch einen neuen Nachmieter gültig. Ansonsten sind Vermieter nur im Ausnahmefall dazu verpflichtet, sich auf einen Nachmieter einzulassen. Dazu zählt, wenn der Mieter aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt oder aber ein Umzug in eine Senioren- oder Pflegeeinrichtung notwendig ist. Eine schönere neue Immobilie dagegen ist kein rechtlich zwingender Grund.
Vor dem Umzug renovieren Kaum ein Thema sorgt soviel für Verstimmug zwischen den Mietern und Vermietern wie die Frage, in welchem Zustand die Wohnung überlassen werden muss. Entgegen der allgemeinen Meinung ist es nämlich so, dass nicht etwa der Mieter, sondern der Vermieter im Zuge seiner Instandhaltungspflicht für die Renovierungsarbeiten zuständig ist. Die im Mietvertrag in der Regel als „Schönheitsreparaturen“ bezeichneten Arbeiten sind daher nur in einem sehr engen Rahmen tatsächlich durch den Mieter vorzunehmen. Und das auch nur dann, wenn die entsprechenden Klauseln auch wirklich gültig sind. Wenn der Mietvertrag zum Beispiel ganz starr vorschreibt, wann und wie oft Schönheitsreparaturen vorzunehmen sind, ist die gesamte Vereinbarung ungültig. Es ist also durchaus ratsam, den eigenen Vertrag im Vorfeld des Auszugs juristisch prüfen zu lassen.
Keine Erstattung der Mietkaution vor dem Umzug Auch bei der Rückerstattung der Mietkaution scheiden sich die Geister. Tatsächlich ist es aber so, dass es keinen vorgeschriebenen Zeitrahmen für die Rückerstattung der Mietkaution gibt. Gerichte haben in der Vergangenheit aber geurteilt, dass der Vermieter sechs Monate Zeit hat, um etwaige Ansprüche zu prüfen. Der Hauptgrund dafür sind die Abrechnungen der Betriebskosten, welche erst zur Mitte des Jahres vorliegen. Daraus können Nachzahlungen für den Mieter entstehen. Wenn dieser Ende des Vorjahres ausgezogen ist, wartet er unter Umständen länger als sechs Monate auf seine Kaution. Wenn der große Tag kommt, vergessen Sie nicht wirklich alles aus der Wohnung mitzunehmen. Auch wenn kleine Einbauten die Wohnung aufwerten, so sind Sie doch dazu verpflichtet diese mit in das neue Haus zu nehmen, oder eben zu entsorgen. Aber bitte nicht im Hof. Wenn Sie wirklich nicht wissen wohin mit Ihrer Duschabtrennung oder Ihrer Einbauküche, dann fragen Sie doch einfach mal nett bei Ihrem Vermieter nach. Viele Vermieter willigen gerne ein, wenn der Nachmieter die Einbauten übernimmt.
Sie suchen nach einem Eigenheim? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Abfallcontainer mindern nicht den Wert der Eigentumswohnung
04/04/2020
Die Eigentumswohnung war damals teuer. Das neue Umfeld ist ideal. Und dann das: ein Abfallcontainer in der unmittelbaren Umgebung. Dies bedeutet aber nicht unbedingt die Abwertung der Wohnung. Denn die daraus resultierenden Beeinträchtigungen sind unvermeidlich. Jedes Wohngebiet benötigt Container für Altglas und Altpapier. Dies gilt auch für Neubaugebiete. Das sollte jeder Käufer von Eigentumswohnungen mit einkalkulieren. Oftmals stehen die Container noch nicht an ihrem zukünftigen Platz, sind aber eingeplant. An sich sollte das kein Problem darstellen, sollte man meinen. Ein Ehepaar aus Düsseldorf sah das allerdings ganz anders. Laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf berechtigt eine Containeranlage in der Nähe eines Wohnhauses keinen Schadenersatzanspruch (Az.: 21U 46/19). Das gilt insbesondere dann, wenn sich die Käufer für eine zentral gelegene Eigentumswohnung entschieden hat.
Abfallcontainer in Neubaugebieten sind keine Belästigung In dem beim OLG Düsseldorf verhandelten Fall, bezog es sich auf ein Ehepaar, welches sich in einem Neubaugebiet eine Eigentumswohnung für rund 550.000 Euro gekauft hatte. Die Neubauwohnung mit vier Zimmern und 140 Quadratmetern Wohnfläche befindet sich im zweiten Obergeschoss eines Hauses, das zu einem größeren Neubaugebiet mit etwa 1.800 Wohnungen gehört. Leider wussten die frisch gebackenen Eigentümer nicht, dass die Stadt Düsseldorf plante auf der anderen Straßenseite gegenüber der Wohnung eine Containeranlage zu errichten. Allerdings nur für Altglas und Altpapier. Die Stadt Düsseldorf zögerte auch nicht lange und legte diese Containerstation in kürzester Zeit an. Das Ehepaar fühlte sich daher arglistig getäuscht und behauptete ihre Wohnung erleide nun wegen der Geruchs- und Lärmbelästigung einen Wertabfall von 300.000 Euro.
Ökologisch sinnvolle Abfallentsorgung gehört zum urbanen Leben Das Gericht sah das allerdings ganz anders: Die ökologisch sinnvolle Abfallentsorgung gehöre zum urbanen Leben, für welches sich das Paar mit der Standortwahl ihrer Wohnung entschieden hätte. Damit seien die einhergehenden Beeinträchtigungen unvermeidbar. In diesem Fall sei die Errichtung der Containeranlage auch unter der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften erfolgt. Auch habe sich der Kläger bewusst für eine urbane Umgebung entschieden und müsse deswegen auch mit verstärkten Umweltgeräuschen rechnen. Aus der Höhe des von den Eheleuten gezahlten Kaufpreises ergebe sich kein anderer Maßstab: Auch in Wohnvierteln mit gehobenen Quadratmeterpreisen müsse die Abfallentsorgung sichergestellt sein.
Sie suchen Unterstützung beim Verkauf Ihrer Eigentumswohnung mit einer schwierigen Lage? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!
Nicht nur der gemeinsame Name, sondern auch das gemeinsame Vermögen sind oft Diskussionsthemen vor der Hochzeit. Und das nicht ohne Grund, denn schon vor der Eheschließung können Paare eine Gütertrennung vereinbaren. Das bedeutet, dass im Falle einer Trennung das jeweilige Vermögen komplett getrennt wird und damit die Verhältnisse im Falle einer Trennung klar geregelt sind. Das gilt dann nicht nur für die Finanzen, sondern auch für etwaige Immobilien. Das Ehe- und Familienrecht unterscheidet zwischen drei Formen des Güterstandes. Da wären der gesetzliche Güterstand, die Zugewinngemeinschaft und die Wahlgüterstände. Zu diesen gehören die „Gütergemeinschaft“ und die „Gütertrennung“. Allerdings treten diese beiden nur in Kraft, wenn sie vorher in einem Ehevertrag verankert wurden. Die Gütertrennung ist in §1414 BGB geregelt und besagt, dass Eheleute in Ihrem Ehevertrag die gesetzliche Zugewinngemeinschaft streichen können und damit automatisch Gütertrennung gilt. Damit fallen die Vermögensbestände nicht in einen Topf, egal ob die Güter vor oder in der Ehe erworben wurden. Jeder Partner verfügt über sein eigenes Vermögen. Aus vermögensrechtlicher Sicht bleiben sie also unverheiratet.
Gütertrennung erleichtert Scheidungsabwicklung Kommt es dann zu einer Scheidung, erleichtert die Gütertrennung die Abwicklung erheblich. Bei einer Zugewinngemeinschaft wird im Falle der Scheidung der Vermögenszuwachs nach der Heirat ausgeglichen – beide Eheleute erhalten gleich viel. Bei der Gütertrennung wird dagegen nur über das Vermögen verhandelt, das Teil der ehelichen Gemeinschaft ist. Zum Vermögen zählt nicht nur Geld: Immobilien wie ein gemeinsames Haus oder eine Wohnung sowie die gemeinschaftlich angeschafften Möbel oder das Familienauto gelten als gemeinsames Gebrauchsvermögen. Über all das muss man sich bei einer Gütertrennung keine Sorgen machen. Es besteht keinerlei Anspruch auf das Vermögen des Partners. So können Streitigkeiten um Eigentümer im Falle einer Scheidung oder Trennung vermieden werden. Wurde allerdings eine Immobilie während der Ehe gemeinschaftlich gekauft, dann ist diese von der Gütertrennung ausgeschlossen. Im Falle einer Scheidung muss dieses Gebrauchsvermögen aufgeteilt werden.
Im Idealfall ist Immobilienaufteilung im Ehevertrag festgehalten Im Idealfall wurde bereits in einem Ehevertrag festgehalten, was im Falle einer Scheidung mit der gemeinsam angeschafften Immobilie geschehen soll und wer die eventuell noch bestehende Hypothek abzahlen soll. Übrigens kann das auch schon im Vertrag festgehalten werden, wenn noch kein Immobilienkauf in Planung ist. Die Gütertrennung an sich, kann auch nach der Eheschließung noch vereinbart werden. Wie Sie im Falle einer Scheidung mit Ihrer Immobilie weiter verfahren können, erklärt Ihnen ein erfahrener Profi-Makler.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Meist liegt der Grund dafür, dass Sie Ihre Immobilie anbieten oder vermieten müssen, in einer Veränderung Ihrer Lebenssituation. Egal, ob Alter, Krankheit, Erbe, Trennung, Familienzuwachs oder etwas anderes der Grund ist, suchen Sie unkompliziert Rat.
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Wenn Sie also als Eigentümer eine Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, informieren Sie sich meist zuerst im Internet.
Ihr erster Weg dann sicherlich, Google und Bing zu befragen oder in sozialen Netzwerken gleichgesinnte Gemeinschaften zu finden. Das ist ja bequem und geht schnell. Aber können Sie hier eine gute Beratung für Ihren ganz persönlichen Fall finden? Meist sind die Ratschläge dann auch noch widersprüchlich und verunsichern eher als dass sie Ihnen Sicherheit geben.
Wenden Sie sich deshalb lieber gleich an einen kompetenten Immobilienprofi mit Erfahrung, der auf Ihre persönlichen Belange eingeht und Sie umfassend berät.
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Viele Menschen stellen sich angesichts der steigenden Mietkosten die Fragen, ob sie nicht lieber auf die eigene Immobilie umsteigen sollten. Wenn die monatliche Rate für die Immobilie nicht höher ist als die Miete, warum nicht? Damit dieses Vorhaben nicht im finanziellen Ruin endet, gibt es ein paar Dinge, die man beachten sollte. Bevor Sie sich überhaupt auf die Suche nach einer Immobilie machen, sollten Sie vorher Ihr Budget genau berechnen. Listen Sie alle Einnahmen und Ausgaben auf. Danach ziehen Sie alle Fixkosten und die Pauschale für die Verpflegung ab. Anstelle der bisherigen Mieten fügen Sie die zukünftigen Tilgungszahlungen bei der Bank und die zukünftigen Nebenkosen für die Gebäudeversicherung, Müllabfuhr, Heizung, Wasser und Strom hinzu. Weiterhin sollten Sie einen bestimmten Betrag pro Monat zur weiteren Verwendung zur Seite legen. Dieses Geld können Sie dann später für unvorhergesehene Reparaturen verwenden.
Die maximal mögliche Kreditsumme beim Immobilienkauf Mit dem Ergebnis kann man dann die maximal mögliche Kreditsumme berechnen. Dazu nehmen Sie Ihr maximales Budget und multiplizieren dies mit 12. Damit erhalten Sie die maximale Jahresbelastung. Teilen Sie dieses Ergebnis dann durch die Summe von Zins- und Tilgungssatz. Das ergibt dann die maximale Darlehenssumme. Natürlich müssen Sie auch das mitgebrachte Eigenkapital dabei berücksichtigen. Als Faustregel gilt, dass Sie 20 bis 30 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital mitbringen sollten. Jetzt kennen Sie Ihre mögliche Kreditsumme. Allerdings machen erst die Kaufnebenkosten den Kauf so richtig teuer. Zu dem Preis, den man im Exposé sieht, kommen nämlich noch Grunderwerbsteuer, Maklercourtage und die Notargebühren hinzu. Ein Profi-Makler klärt Sie vor dem Kauf ausführlich über die zusätzlichen Kosten auf.
Immobilienkauf bei niedrigem Zinssatz Momentan ist der Zinssatz für Immobiliendarlehen sehr niedrig. Ein echtes Glück für Immobilienkäufer. Grundsätzlich gilt dabei: Je kürzer die Zinsbindungsfrist, desto günstiger der Zinssatz. Allerdings steigen mit einer kurzen Frist auch die Unsicherheiten. Was wenn der Zins wieder steigt? Eine Absicherung gegen einen unerwarteten Anstieg des Zinssatzes bieten langfristige Zinsbindungen. Allerdings bringen diese hohen Zinssätze mit sich. Letztlich entscheidet der Käufer allein, welche finanzielle Verpflichtung er eingehen möchte. Allerdings sollte man dabei immer bedenken, dass ein schnelles Tilgen des Schuldenberges ratsam ist. Bei einer niedrig angesetzten Tilgungsrate ist zwar der Schuldenberg geringer, aber Sie brauchen womöglich 40 Jahre, bis sie schuldenfrei sind. Da es sich aber schuldenfrei schöner lebt, wäre es sinnvoll eine Tilgungsrate von zwei bis drei Prozent pro Jahr zu wählen, um den Schuldenberg schneller abtragen zu können.
Sie suchen nach einer passenden Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen dabei.
Das Haus ist frisch verputzt und erstrahlt in neuem Glanz. Doch kaum eine Nacht später ist die schöne neue Fassade mit Graffiti wieder „verziert“ worden. Viele Immobilieneigentümer und Verwalter verzweifeln an den Schmierereien. Oft hilft dabei nur eine professionelle Hausreinigung mit chemischen Mischungen. Davon halten vielen Eigentümer nicht viel. Aber gibt es Alternativen? Graffitis findet man vor allem in Gegenden, in denen sich Tag und Nacht eher weniger Menschen befinden. Geringer ist die Wahrscheinlichkeit, wenn diese Gegenden wenigstens gut beleuchtet sind. Also: Je heller die Umgebung, desto geringer die Verunreinigungen. Auch Lacke und Anti-Graffiti-Schutz-Farben können das besprayen der Wände erschweren, aber nicht verhindern. Allerdings verlieren Sprayer schnell das Interessen an Hauswänden, die regelmäßig gereinigt werden.
Chemische Graffitireinigung Sollte die Spraydose aber nun doch einmal zugeschlagen haben, greifen viele Immobilieneigentümer schnell zur chemischen Reinigung. Diese wird vor allem bei glatten, saugenden und nicht saugenden Untergründen eingesetzt. Bei der chemischen Graffitientfernung wird mit Hilfe eines speziellen Lösungsmittelgemisches das Bindemittel des Graffitis angelöst. Dieses quillt dann an und kann hinterher ganz leicht mit Hilfe von Heißwasser-Hochdruck von der Fassade abgewaschen werden. Je nach Umweltauflagen muss das Wasser dann aufgefangen und gereinigt, bzw. von einem speziellen Unternehmen entsorgt werden. Da dies teuer und aufwendig ist, fragen sich viele Eigentümer natürlich zurecht, ob eine Entfernung von Graffitis auch ohne den Einsatz von Chemie möglich ist.
Chemielose Graffitireinigung Mittlerweile gibt es neuartige Verfahren, welche bei der chemielosen Reinigung verwendet werden können. Durch ein Unterdruckverfahren werden dabei verschiedene Granulate aus einer Düse auf die verschmutzte Stelle geblasen. Das geschieht mit einer Geschwindigkeit von 400 km/h. Dadurch wird die Verunreinigung von der eigentlichen Oberfläche abgeplatzt. Die dabei freiwerdenden Partikel werden gleichzeitig abgesaugt und die Umgebung damit nicht verunreinigt. Dabei geht dieses System sehr sanft vor. Hier mal ein Vergleich: Das System ist derart sanft, dass man sogar Druckerfarbe von einem Prospekt wegblasen kann, ohne dass das Papier beschädigt wird. Der Vorteil dieser Methode ist, dass die Oberfläche nicht beschädigt oder abgetragen wird. Gleichzeitig wird die Farbe dabei nicht gelöst, sondern abgeplatzt. So werden Umweltverschmutzungen vermieden. Eine Nachbehandlung des Untergrundes ist in den meisten Fällen nicht mehr notwendig. Eine schnelle Entfernung de Verschmutzung führt mittelfristig dazu, dass Sprayer das Interesse an diesen Flächen verlieren und sie nicht mehr nutzen. Eine Graffitireinigung schreckt also nicht nur die Sprayer ab, sondern steigert auch den Wert der Immobilie.
Sie möchten wissen, wie sehr Graffiti den Wert Ihrer Immobilie mindert, oder ob es sich lohnt, Graffiti vor dem Verkauf zu entfernen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Der erste Eindruck zählt: Ist ein aussagekräftiges Exposé vorhanden?
15/01/2020
Der erste Eindruck zählt auch beim Immobilienverkauf.
Noch bevor Sie das Haus bei einem Besichtigungstermin anschauen, erhalten Sie grobe Eckdaten und erste Bilder mit unserem Online-Exposé. Dies geschieht bereits auf unserer Website oder in der Immobilienanzeige
auf den Immobilienportalen.
Zusätzlich bekommen Sie mit dem Sofort-Download ein aufbereitetes und aussagekräftiges Exposé als PDF zur Verfügung gestellt.
Darin enthalten sind Daten zum Haus (Baujahr, Anzahl der Zimmer und Bäder, Stellplätze, Heizungsart, etc.), Bilder, Beschreibungen des Hauses und unser Ansprechpartner für weitere Fragen.