Am 23.12.2020 trat ein neues Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Es schreibt im Wesentlichen vor, dass ein Makler vom Käufer nur eine Provision in gleicher Höhe verlangen darf, wie sie auch der Verkäufer zahlt. Ziel des Gesetzes soll es sein, die Kaufnebenkosten für private Käufer zu verringern, indem insbesondere verhindert wird, dass die Maklergebühr vollständig auf diese abgewälzt werden kann. Ob die Rechnung aufgeht?

In der Vergangenheit war es möglich, dass ein Makler mit dem Eigentümer einer Immobilie einen Maklervertrag abschloss, in dem vereinbart wurde, dass die gesamte Courtage...
Das Bieterverfahren ist eine Art Versteigerung einer Immobilie. Im Unterschied zu einer Auktion oder einer klassischen Versteigerung muss der Eigentümer das Höchstgebot jedoch nicht annehmen. Zudem gibt es beim Bieterverfahren eine weitere Besonderheit zu beachten: Es wird in der Regel kein fester Kaufpreis vorgegeben. Die Interessenten setzen einen Preis fest, den sie bereit sind, für die Immobilie zu zahlen. Dabei beeinflussen werden sie vor allem...

Coronavirus – Umgang bei Immobilienbesichtigungen

Video zum Thema Widerruf

CORONA-PANDEMIE
BESICHTIGUNG
VON IMMOBILIEN
Corona Update, Langeweile

WAS KANN ICH WÄHREND DER
AUSGANGSBESCHRÄNKUNG
ZU HAUSE TUN
Homeoffice, Kurzarbeit, Kinder hüten – vielen Menschen bleiben durch die aktuelle Corona-Krise zu Hause. Doch bei vielen dauert es nicht lange, bis ihnen die Decke auf den Kopf fällt. Wer bei Netflix schon alles gesehen hat, der könnte doch jetzt mal die Wohnflächenberechnung überprüfen...
Immobilie verkaufen und umziehen im Corona-Lockdown

IMMOBILIE VERKAUFEN UND UMZIEHEN IM CORONA-LOCKDOWN – WAS BEACHTEN?
Ihre Immobilie passt nicht mehr zu Ihnen. Sie ist zu klein geworden für die wachsende Familie oder zu groß, nachdem die Kinder ausgezogen sind. Aber Sie fragen sich: Wenn ich jetzt im Lockdown meine Immobilie verkaufe – wie soll ich dann den Umzug bewerkstelligen? Darf ich überhaupt eine Umzugsfirma engagieren...

WAS BEDEUTET DER WIDERRUFSVERZICHT, WENN ICH NUR EIN KOSTENLOSES EXPOSÉ HABEN WILL?

Bereits mit der Anforderung und dem anschließenden Zurverfügungstellen der Exposéinformationen gehen Sie mit uns einen Vertrag ein. Auch wenn Sie das Exposé und die darin enthaltenen Informationen nichts kosten. Sie sind nicht verpflichtet, sich die Immobilie anzuschauen oder gar zu kaufen. Laut Widerrufsrecht (siehe unten) müssen wir Ihnen die Möglichkeit gebebn sich 14 Tage lang zu überlegen, ob Sie diese Informationen auch wirklich haben wollen.

Sie können jedoch auf Ihr Widerrufsrecht verzichten, sodass wir Ihnen die angeforderten Informationen sofort zur Verfügung stellen können. Andernfalls dürfen wir Ihnen diese Informationen - hier das Exposé mit den weiterführenden Informationen zum Objekt - lt. Gesetz (EU) erst nach 14 Tagen zur Verfügung stellen, da wir Ihnen die Möglichkeit einräumen müssen, es sich 14 Tage lang zu überlegen, ob Sie die Informationen, also das Exposé mit Adresse, auch wirklich haben wollen.

Wenn Sie diese Information erhalten haben, können Sie diese ja nicht zurückgeben.

Deshalb die Wahl:  Widerrufsverzicht oder 14 Tage warten. Dann gehen Sie den Vertrag 14 Tage später ein.

In ein paar Minuten erklären wir, was es mit dem Widerrufsrecht auf sich hat,
dass der Maklervertrag nichts Gefährliches ist und wie wir Makler sofort mit unserer Arbeit beginnen können.

Video zum Thema Widerruf

WIDERRUF, WANN
KOMMT EIN VERTRAG
ZUSTANDE, KOSTEN
Video zum Thema Widerruf

WIDERRUFSBELEHRUNG
NUR WEGEN EINES EXPOSÈS
ODER EINER BESICHTIGUNG?

Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat als neue EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten in der EU am 25. Mai 2018 in Kraft.

Ihr Erlass soll dem Schutz der EU-Bürger vor Privatsphären- und Datenschutzverletzungen dienen, die mit der zunehmenden Digitalisierung einhergehen.

Die DSGVO ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EC und soll der Verbesserung der bisherigen Richtlinien mit dem Ziel dienen, eine sicherere Umgebung für Sie als Verbraucher und Ihre Daten zu schaffen.
Foto: © linusbrown/fotolia.com

Was ändert sich für mich durch die DSGVO?

Datenerfassung

Bisher genügte ein standardmäßig vorangekreuztes Kästchen auf einer Webseite aus, um von Ihnen als Nutzer die Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecke zu erhalten. Doch mit der DSGVO ist diese Art der Datenerfassung nicht mehr zulässig.

Die Einwilligung gemäß muss DSGVO „freiwillig, bestimmt, informiert und unmissverständlich“ sein.
Anstelle von vorangekreuzten Kästchen sollen Sie als Nutzer auf einer Webseite ein Kästchen selbst anklicken, ein Formular ausfüllen oder Ihre Präferenzen aktualisieren, um Ihre Einwilligung zur Erfassung Ihrer Daten zu erteilen.

(MICHELSEN + BINDER verwendet keine Formulare mit vorangekreuzten Kästchen oder ähnliches. Sie entscheiden immer selbst, was Sie auswählen wollen)

Anforderungen an die Einwilligung

Damit die Einwilligung gemäß der neuen Verordnung als gegeben gilt, muss Folgendes klar angeben werden:

l Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet (Namen, Telefonnummern, Adressen…)?
l Wie werden diese Daten verarbeitet?
l Wer wird diese Daten verarbeiten (einschl. Ihnen, Datenverarbeitern, Dritten)?
l Warum werden diese Daten erfasst (zum Versand von E-Mails, zur Auslieferung von Waren..)?
l Wann werden die Daten verarbeitet (einschl. der Angabe der Aufbewahrungsfrist)?

Für die Einwilligung zur Datenerfassung müssen wir gemäß DSGVO folgende Angaben speichern:

l Datum und Uhrzeit der erteilten Einwilligung
l Art der Einwilligung
l Eine Referenzkopie des Formulars mit genauem Wortlaut der Einwilligung

(MICHELSEN + BINDER versendet keine Werbemails. Sie entscheiden selbst, ob Sie ein Exposé oder Informationen zu neuen Objekten erhalten wollen)
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [MICHELSEN+BINDER immobilien, Falkenstraße 51 14532 Stahnsdorf.FAX 03329 615539 E-Mail info@mbionline.de] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Muster-Widerrufsformular  hier herunterladen
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