VERKAUF EINER SCHEIDUNGSIMMOBILIE – WAS KANN EIN MAKLER FÜR SIE TUN?

Flyer zum Thema herunterladen
Scheidungsimmobilie
Foto: © vaselena/Depositphotos.com, Shutterstock Lizenz Nummer: 1492634882
Wenn sich Menschen trennen oder scheiden lassen, stellt sich oft die Frage, wie mit der gemeinsamen Immobilie umzugehen ist. Optionen gibt es viele, aber welche passen zu der eigenen Situation? Der Gang zum Immobilienexperten lohnt sich, da der neutrale Außenstehende alle Möglichkeiten vorstellen kann, ohne durch heftige Emotionen voreingenommen zu sein. Einige Makler haben sich deswegen sogar zum Mediator ausbilden lassen.

1. Hausverkauf in der Trennungszeit

Eine Scheidung kann juristisch erst vollzogen werden, wenn ein ganzes Trennungsjahr abgelaufen ist. Das Paar muss also zunächst ein Jahr getrennt gelebt haben, um eine Scheidung einreichen zu können. Dennoch kann die Immobilie auch schon in dieser Phase verkauft werden, wenn das Paar in Trennung davon überzeugt ist, dass eine Versöhnung oder der Wunsch, wieder zusammen zu leben, aussichtslos ist. Das hilft, Streit beim Vollziehen der Scheidung zu verhindern. Oft sind aber die Verhältnisse schon zu zerrüttet, sodass andere Optionen wahrscheinlicher sind.


2. Hausverkauf nach Ablauf des Trennungsjahres

Nach Ablauf von einem Trennungsjahr kann einer der Ehepartner die Veräußerung der gemeinsamen Immobilie verlangen. Lässt sich der andere Ehepartner nicht überreden, kann er gerichtlich sogar auf die Erteilung der Zustimmung verklagt werden. Dieser Schritt kann umgangen werden, wenn Sie sich stattdessen an einen Immobilienexperten wenden, der als Mediator ausgebildet ist. Dieser kann Ihnen dabei helfen, eine Interessenabwägung durchzuführen und sich ohne gerichtlichen Zwang zu einigen.


3. Teilungsversteigerung

Wenn der Wille zum Verkauf zwar da ist, aber es zu keiner Einigung bezüglich des Preises kommt, kann eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden. Eine Teilungsversteigerung ist Teil der Zwangsversteigerung und kann von einem der Partner unabhängig beim Amtsgericht beantragt werden. Zur Antragsstellung berechtigt ist grundsätzlich jeder Miteigentümer, unabhängig von der Größe seines Anteils. Das Risiko bei einer Teilungsversteigerung ist allerdings, dass der Erlös weit unter dem Verkehrswert der Immobilie liegt. Für beide Parteien wirtschaftlich ein großer Nachteil, da es viele Schnäppchenjäger gibt, die nur darauf warten, dass solche Immobilen veräußert werden. Hinzu kommt, dass darüber hinaus auch noch Kosten für das Sachverständigengutachten anfallen.


4. Wie finden Sie einen Makler, der Ihnen beiden gut tut?

Wenn es darum geht, einen Immobilienexperten zu engagieren, stellt sich die Frage: Woher weiß ich, dass der Makler nicht parteiisch ist? Wir empfehlen Ihnen daher, sich gemeinsam auf einen Immobilienmakler zu einigen, bei dem Sie beide ein gutes Gefühl haben. Achten Sie auch darauf, dass der Experte über mediatorische Kenntnisse verfügt. Dann sind die besten Voraussetzungen gegeben, dass beide Parteien zufrieden aus dem Verkauf rausgehen können. Sollten Sie dennoch Bedenken bei der Wahl des Immobilienmaklers haben, können Sie sich von einem Anwalt rechtlich beraten lassen.



Wollen Sie Ihre Scheidungsimmobilie verkaufen und wissen nicht weiter? Gerne können Sie uns kontaktieren.



Sie benötigen weitere Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsversteigerung

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Eheschliessungen-Ehescheidungen-Lebenspartnerschaften/_inhalt.html

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/76211/umfrage/scheidungsquote-von-1960-bis-2008/
Flyer zum Thema herunterladen
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Telefon

03329 615 560
Unternehmen

Jobs

Team
NEWSLETTER

 

michelsen-binder-immobilien.de
UNTERNEHMEN

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Telefon

03329 615 560